Verbraucherzentralen in der Kritik
07.08.2010

Ein Verdeckter Test von elf Verbraucherzentralen in NRW, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Baden-Württemberg zeigt, dass diese ihre selbst gesetzten Ziele in der Beratung nur unzureichend erfüllen.

Versicherungsvermittler aller Couleur stehen schon lange wegen ihrer Vergütung durch Provisionen in der Kritik, da hier scheinbar der Verkauf und nicht der Schutz der Verbraucher im Vordergrund steht. Die warnenden Stimmen sind trotz der Einführung der EU- Vermittlerrichtlinie 2007 und der Reform des Versicherungsvertrags 2008 nicht verstummt, obwohl sich dadurch der Verbraucherschutz und die Beratungsqualität verbessert haben.

Wer aufgrund der Anreiz- und Vergütungssysteme von Versicherungsvermittlern diesen misstraut, dem bleibt nur die Lektüre von Fachpresse und Internet. Wer aber auf eine unabhängige, qualifizierte Beratung Wert legt, dem bleibt der Weg zur Honorarberatung, welche mit 1.500€ bis 2.000€ zu Buche schlägt.

Eine zuverlässige Alternative, die erschwinglich ist, boten bisher die Verbraucherzentralen im Lande. Für ein kleines Honorar kann sich der Verbraucher hier zu seinen Versicherungen und Kapitalanlagen unabhängig und qualifiziert beraten lassen. Die hauseigenen Publikationen bieten auch eine gute Entscheidungshilfe beim Für und Wider von Versicherungen.

So war es bisher, aber ein verdeckter Test des Instituts für Versicherungswesen der Fachhochschule Köln zeigte ein anderes Bild. In elf Beratungsgesprächen wurden die Verbraucherzentralen ihren selbst gesetzten Qualitätsansprüchen nicht gerecht.Der Testfall war ein männlicher Akademiker geboren am 14.07.1984, der gerade das Studium beendet hatte und zukünftig als Controller mit 3.000€ Brutto (13 Monatsgehälter) arbeiten wird.
Gefragt wurde nach der Absicherung des Arbeitseinkommens.

Trotz der einheitlichen Ausstattung der Verbraucherzentralen mit gleicher Analysesoftware wurden unterschiedliche Ergebnisse erzielt und somit auch uneinheitliche Empfehlungen gegeben.
Die Gesamtsituation des Kunden, seinen konkreten Bedarfs und seine Wünsche wurden nur unzureichend erfragt und somit auch wenig berücksichtigt.
Auf genauere Angaben zum Beruf verzichtete fast die Hälfte der Berater und ein Beratungsprotokoll wurde nur von einer einzigen Verbraucherzentrale erstell und ausgehändigt.

Solche fachlichen Fehler wären für einen Versicherungsvermittler unzumutbar und hätten im Schadensfall beträchtliche finanzielle und rechtliche Folgen für Ihn. Da die Verbraucherzentralen auf einer anderen rechtlichen Grundlage agieren ist es fraglich ob der Kunde hier im Schadensfall seine Ansprüche geltend machen kann.

Es zeigt sich wieder, dass die Trennung von Beratung und Verkauf kein Allheilmittel ist. Die Qualität einer Produktempfehlung hängt nun mal von der Qualität des Beraters ab und nicht davon ob er für seine Tätigkeit Provision erhält.


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