Wahltarife bei gesetzlichen Krankenversicherungen05.08.2010
Stiftung Warentest hat im Juli 2010 einen interessanten Artikel zum Thema “Zusatzbeiträgen bei gesetzlichen Krankenversicherungen” veröffentlicht. Zwar sind die Beiträge bei gesetzlichen Krankenkassen vereinheitlicht, dennoch dürfen diese Zusatzbeiträge verlangen um Ihren Haushalt zu stärken. Doch manche dieser Kassen bieten sogenannte Wahltarife an, mit denen sich einiges Geld sparen lässt. Lesen Sie weiter um zu erfahren, für wen sich das lohnt.
Gesunde können sparen
Gesunde können am meisten von einem Wahltarif mit Beitragsrückzahlung profitieren, denn natürlich gibt es eine Voraussetzung: Nachdem man sich in einen Wahltarif eingeschrieben hat darf man ein Jahr keine medizinische Leitung in Anspruch nehmen um Geld von der Kasse zurück erstattet zu bekommen. Allerdings hat ein Wahltarif auch einen großen Nachteil: Nach dem Abschluss ist der Versicherte drei Jahre an die Kasse gebunden, selbst wenn die Kasse Zusatzbeiträge erhebt!
Ein Monatsbeitrag zurück
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Kassen maximal einen Monatsbeitrag pro Jahr zurückbezahlen dürfen. Bei einem Durchschnittseinkommen von 1.000 Euro im Monat erhält man also nur 149 Euro zurück, während das bei Gutverdienern bis zu 559 Euro sein können. Geht man von einem durchschnittlichen Monatsgehalt von 3.000 Euro aus, so könnte man 455 Euro zurückbekommen, was auf drei Jahre gerechnet 1.365 Euro wären. Eine Auflistung einiger Krankenkassen, die Wahltarife anbieten und wie hoch die Prämie ist finden Sie am Ende dieses Artikels. Setzen Sie sich mit uns in Kontakt um eine individuelle Beratung zu erhalten.
Vorsorgeuntersuchung dennoch erlaubt
Geht jemand nur zu Vorsorgeuntersuchungen zum Arzt oder Zahnarzt, bleibt die Prämie erhalten. Findet der Zahnarzt bei der Vorsorge jedoch ein Loch im Zahn oder stellt der Arzt eine Krankheit fest, die behandelt werden muss, ist die Prämie verloren. Nur mitversicherte Kinder unter 18 dürfen alle Kassenleistungen ohne Einschränkung in Anspruch nehmen.
Ausschlusskriterien
Für Kassenversicherte, deren Ehepartner oder Kinder über 18 Jahre mitversichert sind lohnt sich ein Wahltarif fast nie, da die Prämie verloren geht, wenn einer der mitversicherten Personen eine Behandlung benötigt. Dazu kommt, dass sich die Prämie nicht erhöht, also nach wie vor einen Monatsbeitrag nie übersteigen kann. Auch Personen in einem “Disease-Management-Programm”, also Personen, die unter einer chronischen Erkrankung leiden, sind von Wahltarifen ausgeschlossen. Ebenso Personen, deren Beiträge komplett von der Agentur für Arbeit oder anderen Trägen bezahlt wird.
Informieren und informieren lassen
Arbeitnehmer müssen aufs Kleingedruckte achten. Beträgt die Prämie im Wahltarif 50, 75 oder 100 Prozent eines Monatsbeitrags, zählt beispielsweise die HEK auch den Arbeitgeberanteil zum Beitrag. Andere Kassen wie die Techniker Krankenkasse setzen nur den Arbeitnehmeranteil an. Auch wenn die Prämie kein Prozentsatz, sondern eine feste Summe ist, sollte sich niemand falsche Hoffnungen machen. Manche Tarife fangen im ersten Jahr mit einer kleinen Prämie an, die sich in den Folgejahren erhöht. Die höhere Prämie bekommen aber meist nur Mitglieder, die im Vorjahr keine Leistungen benötigt haben. Nur wer drei Jahre lang nicht krank wird, erhält dann den maximalen Betrag im dritten Jahr. Am einfachsten ist es, wenn Sie sich von einem unabhängigen Versicherungsberater beraten lassen, der Ihnen alle Fragen beantworten kann und in der Lage ist genau zu bewerten ob sich für Sie ein Wahltarif lohnt.
Link zur Übersicht der von Test untersuchten Kassen
