Allgemeines zu Erwerbs- & Berufsunfähigkeit
- 25 % aller Arbeitnehmer scheiden vor Erreichen der Altersgrenze wegen Krankheit oder Unfall aus dem aktiven Berufsleben vorzeitig aus.
- Wenn der Arbeitnehmer infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, den vor Eintritt des Versicherungsfalls zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
