Die Basisrente – Die sichere Vorsorge

Für wen ist die Basis-Rente interessant?

Die neue Basis-Rente ist vor allem für Freiberufler und Selbstständige interessant, die in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Als Vorsorgeaufwendungen können sie dafür nun die Beiträge für eine private Basis-Rente bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen.

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Die Riester-Rente – Der Klassiker

Die Vorteile auf einen Blick …
  • Lebenslange Rente – frühestens ab dem 60. Lebensjahr
  • Bei fondsgebundenen Produkten – Nutzung der Chancen des Aktien- und Kapitalmarkts
  • Teilauszahlung von bis zu 30 % Ihres Gesamtguthabens zu Rentenbeginn
  • Garantie auf die eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen
  • Vermögen aus dem Vertrag kann für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet werden
  • Durch steigende Zulagen fördert der Staat den Aufbau der zusätzlichen Altersversorgung
  • Niedrige monatliche Eigenbeiträge schon ab 10 € möglich – manche Gesellschaften bieten einen “Null-Vertrag” für den zulagenberechtigten Ehepartner
  • Anbieterwechsel bei Riesterverträgen möglich

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Die Privatrente – Eine flexible Alternative

Warum frühzeitige Altersvorsorge?
  • Im Jahr 1991 kamen auf 1 Rentner noch 4 Erwerbstätige.
  • Im Jahr 2006 waren es noch 3 Erwerbstätige.
  • Im Jahr 2030* werden es nur noch 2 Erwerbstätige für einen Rentner die Altersversorgung stellen.
* laut Rentenversicherungsbericht 2008

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Die Risikolebensversicherung – Für mehr Sicherheit

Wichtig
  • Für jungen Familien: Es entstehen große Versorgungslücken, wenn der Hauptverdiener plötzlich stirbt.
  • Bei Schulden: Zum Beispiel durch den Hausbau oder Kauf einer Immobilie.
  • Empfohlen wird, mindestens das zweifache Brutto-Jahresgehalt abzusichern.
    • Je nach Situation und bei jungen Familien mit Kindern sollte eine Absicherung bis zum fünffachen des Jahreseinkommens geprüft werden.
  • Für Unternehmer zur gegenseitigen Versicherung des Geschäftspartners.
    • die Beiträge für die Risiko-Lebensversicherung sind als Betriebsausgaben absetzbar, unterliegen allerdings der Besteuerung im Todesfall.

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