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	<title>FV Finanz &#187; Unfall- &amp; Berufunfähigkeitsversicherung</title>
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		<title>Schutz für die lieben Kleinen</title>
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		<pubDate>Sun, 15 Aug 2010 16:20:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetzliche Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Personenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Renten- & Lebensversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall- & Berufunfähigkeitsversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Eltern]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Versicherungsschutz ist nicht nur ein Thema für Erwachsene sondern auch für Kinder. Die sozialen Sicherungssysteme bieten nur eine Basisversorgung wenn etwas passiert. Hier einige Tipps welche Versicherungen für die lieben Kleinen wirklich Sinn machen. Das Wichtigste vorab: Kinder sind in erster Linie wirtschaftlich abhängig von ihren Eltern und deren Einkommen! Deshalb sollte zu allererst die<a href="http://www.fvfinanz.de/personenversicherung/schutz-fur-die-lieben-kleinen/"><br/>Weiterlesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Versicherungsschutz ist nicht nur ein Thema für Erwachsene sondern auch für Kinder. Die sozialen Sicherungssysteme bieten nur eine Basisversorgung wenn etwas passiert. Hier einige Tipps welche Versicherungen für die lieben Kleinen wirklich Sinn machen.</strong></p>
<p>Das Wichtigste vorab: Kinder sind in erster Linie wirtschaftlich abhängig von ihren Eltern und deren Einkommen! Deshalb sollte zu allererst die Absicherung der Versorger gegen Einkommensausfälle und Tod im Vordergrund stehen. Dies gilt für beide Elternteile und nicht nur für den Hauptverdiener. Denn nur wenn die Eltern finanziell abgesichert sind gilt dies auch für ihre Kinder.</p>
<p><em><strong>Absicherung gegen Invalidität</strong></em></p>
<p>Aber was passiert wenn ein Kind durch einen Unfall oder durch Krankheit schwer pflegebedürftig wird? Diese Frage müssen sich die Eltern von gut 170.000 Kindern in Deutschland stellen, denn der Staat zahlt hier, je nach Pflegestufe, lediglich zwischen 205€ und 655€ pro Monat. Einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben Kinder auch erst ab dem Besuch einer Betreuungseinrichtung wie einem Kindergarten. Also auch nur im Kindergarten und auf dem Weg dorthin.</p>
<p>Da ein behindertes Kind zum Teil sein Leben lang auf die Hilfe anderer angewiesen bleibt, ist auch der Kapitalbedarf dafür hoch. Es empfiehlt sich deshalb frühzeitig eine private Unfallversicherung mit entsprechend hohen Invaliditätsleistungen abzuschließen. Da hier, wie der Name schon sagt, lediglich Unfallfolgen abgesichert sind bietet sich alternativ bzw. ergänzend eine Kinderinvaliditätsversicherung an. Für diese ist unerheblich ob die Invalidität durch einen Unfall oder durch Krankheit verursacht wurde. Dies gilt auch für im Nachhinein festgestellte erbliche Krankheiten oder Geburtsfehler.<br />
Geleistet wird entweder eine Rente oder eine Kapitalauszahlung, aber es gibt auch Tarife die Beides leisten. Ein Abschluss der oben genannten Versicherungen ist meist schon ab der sechsten Lebenswoche des Kindes möglich.</p>
<p><em><strong>Kinder als Privatpatienten</strong></em></p>
<p>Wenn der Sprössling krank wird wollen ihn die Eltern bestens versorgt wissen. Was für Erwachsene gilt, gilt hier auch für Kinder: Wer privat Krankenversichert ist genießt Vorzugsbehandlung. Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung kann der kleine Patient im Fall des Falles mit Leistungen weit jenseits des kassenärztlich verordneten rechnen und schnell wieder gesund werden.</p>
<p><em><strong>Haftpflicht auch für Kinder</strong></em></p>
<p>Kindlicher Leichtsinn kann teuer werden! Zwar sind Kinder unter sieben Jahren nicht deliktfähig, im Straßenverkehr unter zehn Jahren, trotzdem können durch kindlichen Leichtsinn beträchtliche Schäden entstehen. Wichtig ist hier, dass die private Haftpflichtversicherung für Schäden durch deliktunfähige Kinder aufkommt! Nicht alle Versicherungen und Tarife erfüllen diese Eigenschaft, deshalb sollte der Versicherungsschutz dringend überprüft werden wenn der Nachwuchs da ist.</p>
<p><em><strong>Die Rentner von Übermorgen</strong></em></p>
<p>Jedem sollte mittlerweile bewusst sein, dass die gesetzliche Rentenversicherung zukünftig nur noch eine minimale Grundsicherung darstellen kann. Das aktuelle Renteneintrittsalter von 67 Jahren dürfte bis 2050 auf mindestens 70 Jahre ansteigen und das Rentenniveau deutlich sinken (auch wenn dies die Politik jetzt noch nicht zugeben will). Unsere Nachkommen werden beim Thema Rente das Nachsehen haben. Deshalb ist frühzeitige Vorsorge notwendig, am besten bereits ab Geburt.<br />
Wer monatlich 100€ bei einem Zinssatz von 5% für 50 Jahre anlegt, der beschert seinem Nachwuchs bereits ein Kapital von 258.000€ und investiert selber nur 60.000€. Zinseszins sei Dank!<br />
Omas, Opas, Onkel und Tanten können hier Enkeln, Neffen und Nichten langfristig mehr Freude bereiten als mit Teddybär Nummer 42.</p>
<p><em><strong>Zukunftsbausteine bei Kinderrenten</strong></em></p>
<p>Die oben genannten Rentenversicherungen für Kinder lassen sich mit vielen zusätzlichen Bausteinen noch verbessern. So kann zum Beispiel eine Versorgerabsicherung eingeschlossen werden, bei der die Versicherung die zukünftigen Beiträge bis zum 25 Lebensjahr übernimmt sollte der Versorger versterben oder berufsunfähig werden.<br />
Ein noch zukunftsweisender Baustein ist die Option eine Berufsunfähigkeitsversicherung für den Nachwuchs ab dem 15. Lebensjahr abschließen zu können. Clou dabei ist der Verzicht auf die Gesundheitsfragen!</p>
<p>Wer also für sein Kind sinnvoll vorsorgen will, dem stehen mannigfaltige Möglichkeiten offen. Mit wenigen Policen und einem überschaubaren Aufwand ist für das Kind das finanzielle Wohlergehen gut abgesichert.</p>
<p>Für eine qualifizierte Produktauswahl, Fragen und Tipps rundum die Absicherung von Ihnen und Ihren Kindern steht Ihnen die FV Finanz gerne zur Verfügung.</p>
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		<title>Lottospielen sollen die anderen, BU-Versicherung: Je früher desto besser</title>
		<link>http://www.fvfinanz.de/personenversicherung/lottospielen-sollen-die-anderen-bu-versicherung-je-fruher-desto-besser/</link>
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		<pubDate>Thu, 12 Aug 2010 11:31:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Personenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall- & Berufunfähigkeitsversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Azubi]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsunfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit der Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente für alle nach 1961 geborenen im Jahre 2001 ist die Private Berufsunfähigkeitsversicherung zum wichtigsten Instrument der Einkommenssicherung geworden. Speziell für alle jungen Menschen! In Deutschland spielen gut 53% der Bürger zumindest gelegentlich Lotto, etwa 43 Mio. Menschen. Das entspricht in etwa der Anzahl aller Erwerbspersonen in der Bundesrepublik. Diese<a href="http://www.fvfinanz.de/personenversicherung/lottospielen-sollen-die-anderen-bu-versicherung-je-fruher-desto-besser/"><br/>Weiterlesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Seit der Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente für alle nach 1961 geborenen im Jahre 2001 ist die Private Berufsunfähigkeitsversicherung zum wichtigsten Instrument der Einkommenssicherung geworden. Speziell für alle jungen Menschen!<br />
</strong><br />
In Deutschland spielen gut 53% der Bürger zumindest gelegentlich Lotto, etwa 43 Mio. Menschen. Das entspricht in etwa der Anzahl aller Erwerbspersonen in der Bundesrepublik. Diese geben jeden Monat durchschnittlich 13€ dafür aus und bescherten den Lottogesellschaften einen Umatz von 6,5 Mrd. € in 2009. Die Chance auf einen Hauptgewinn mit sechs Richtigen plus Superzahl beträgt gerade einmal 1 zu 140 Millionen.<br />
Statistisch gesehen wird ein Viertel aller Erwerbspersonen vor dem 65. Lebensjahr berufsunfähig, also fast 11 Mio. Menschen!</p>
<p>Das Risiko berufsunfähig zu werden wird trotzdem massiv unterschätzt oder verdrängt, da man sich von staatlicher Seite gut abgesichert fühlt. Doch seit dem 01. Januar 2001 gibt es für alle nach dem 02. Januar 1961 geborenen nur noch eine Erwerbsminderungsrente und keine Berufsunfähigkeitsrente mehr.</p>
<p>Für die Erwerbsminderungsrente ist der erlernte Beruf irrelevant, es zählt nur wie lange man täglich in der Lage ist zu arbeiten. Wer weniger als sechs Stunden arbeiten kann erhält maximal 17% seines Bruttogehaltes und wer weniger als drei Stunden arbeiten kann erhält maximal 36% seines Bruttoeinkommens, wer mehr als sechs Stunden arbeiten kann hat gar keinen Anspruch. Und das nur, wenn die Gesetzliche Wartezeit von fünf Jahren erfüllt wurde und mindestens drei Jahre in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Dass man auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann versteht sich hier von selbst!</p>
<p>Dies verdeutlicht, dass die private Absicherung des Einkommens für jeden erforderlich ist. Mehr noch gilt dies für junge Arbeitnehmer und Berufseinsteiger, da diese oft nicht einmal die Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen.<br />
Da das Einkommen während der Ausbildung und den ersten Berufsjahren oft noch gering ist scheuen sich viele vor den anfallenden Beiträgen. Aber da der Beitrag sich maßgeblich nach dem Eintrittsalter richtet gilt die Devise: Je früher desto besser!</p>
<p>Einige Versicherer haben die Wichtigkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Menschen erkannt und mit entsprechenden Tarifen reagiert, so dass dieser wichtige Schutz bereits für kleines Geld erworben werden kann. Außerdem ist die Absicherung der Berufsunfähigkeit bereits ab dem 15. Lebensjahr möglich, also bereits als Schüler oder Student.</p>
<p>Häufig wird an dieser stelle das Argument angeführt „Ich habe noch gar keinen Beruf, also brauche ich auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung“. Dies ist ein weit verbreiteter Irrglaube, denn neben dem Eintrittsalter ist auch die Risikoeinstufung des erlernten oder gerade zu erlernenden Berufes entscheidend für die Beitragshöhe.<br />
Wer bereits als Schüler oder Student versichert ist und somit in einer geringen Risikoklasse eingestuft wurde darf durch das Erlernen eines Berufes aus einer höheren Risikoklasse weder bei der Leistung noch beim Beitrag schlechter gestellt werden.</p>
<p>Ein Beispiel: Tom 17 Jahre alt hat die Mittlere Reife erfolgreich abgeschlossen und einen Ausbildungsplatz als Mechatroniker ergattert. Seine Eltern haben für ihn bereits mit 15 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler mit 1.000€ Rente bis 67 Jahre abgeschlossen. Dieser Schutz kostet ca. 16€ monatlich. Trotzdem wird Tom auch als Mechatroniker zu den gleichen Bedingungen versichert sein.<br />
Würden Toms Eltern denselben Schutz heute nochmals erwerben wollen würde dies jetzt gut 34€ kosten, also mehr als doppelt so viel! Denn Tom ist zwei Jahre älter und in einer anderen Berufgruppe.*</p>
<p>Die Absicherung gegen Einkommensausfälle ist also für jeden nach 1961 geborenen obligatorisch und bleibt erschwinglich wenn frühzeitig gehandelt wird. Am besten sorgen bereits die Eltern für ihre Sprösslinge vor!</p>
<address>*Generali SBU smart, Beitragsverrechnung, mit Nichtraucherbonus</address>
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		</item>
		<item>
		<title>Schutz bei Schweren Krankheiten</title>
		<link>http://www.fvfinanz.de/personenversicherung/schutz-bei-schweren-krankheiten/</link>
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		<pubDate>Wed, 25 Mar 2009 20:59:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marco</dc:creator>
				<category><![CDATA[Personenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall- & Berufunfähigkeitsversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Schwere Krankheiten]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorge]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8220;Dread Disease&#8221; Definition Versicherung der Arbeitskraft (&#8220;critical illness&#8221;) Der Begriff &#8220;dread disease&#8221; bedeutet aus dem Englischen übersetzt &#8220;gefürchtete Krankheit&#8221;. Leistungsfälle, die im Rahmen einer Dread Disease Versicherung abgedeckt sind, können auch durch einen Unfall verursacht sein.Beispielsweise Blindheit, Taubheit, Sprachverlust oder Lähmungen. Ebenso fallen auch schwerwiegende chirurgische Eingriffe wie z. B. By Bypass-Operationen oder Organtransplantationen unter<a href="http://www.fvfinanz.de/personenversicherung/schutz-bei-schweren-krankheiten/"><br/>Weiterlesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="untertitel">&#8220;Dread Disease&#8221;</div>
<div class="blockabstand">
<div class="absatztop">Definition</div>
<ul>
<li>Versicherung der Arbeitskraft (&#8220;critical illness&#8221;)</li>
<li>Der Begriff &#8220;dread disease&#8221; bedeutet aus dem Englischen übersetzt &#8220;gefürchtete Krankheit&#8221;.</li>
<li>Leistungsfälle, die im Rahmen einer Dread Disease Versicherung abgedeckt sind, können auch durch einen Unfall verursacht sein.Beispielsweise Blindheit, Taubheit, Sprachverlust oder Lähmungen.</li>
<li>Ebenso fallen auch schwerwiegende chirurgische Eingriffe wie z. B. By Bypass-Operationen oder Organtransplantationen unter den Dread Disease Versicherungsschutz.</li>
</ul>
</div>
<div class="blockabstand">
<div class="absatztop">Leistungen und Tarife</div>
<ul>
<li>Die Schwere Krankheiten Vorsorge ist eine Personenversicherung, deren Leistung, also die Versicherungssumme bei Eintritt von (definierten) schweren Krankheiten &#8211; im weitesten Sinne &#8211; ausgezahlt wird. </li>
<li>Zu diesen gehören z.B.  Krebserkrankung, Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Erblindung, Taubheit oder schwere Verbrennungen.</li>
<li>Die verschiedenen Tarife der Versicherungen unterscheiden sich in der Anzahl der versicherten Krankheitsbilder</li>
<li>In den Leistungen (bspw. Mitversicherung von Kindern, Versicherung einer zweiten Person, Nachversicherungsgarantien, weltweiter Versicherungsschutz, Zusatzoptionen, lebenslanger Versicherungsschutz), den Beiträgen und natürlich in den Bedingungswerken (wie z.B. Karenzzeiten, Wartezeiten, Dynamik).</li>
<li>Weiterhin variieren die Tarife insofern, als dass einige Anbieter die DD-Versicherung als reine Risikoabsicherung und andere mit einer investmentgebundenen Überschussverwendung mit Schlusszahlung anbieten. </li>
</ul>
</div>
<div class="blockabstand">
<div class="absatztop">&#8220;Dread Disease&#8221; oder Berufsunfähigkeitsversicherung</div>
<ul>
<li>Das Risiko bei administrativen Tätigkeiten (wie z.B. Arzt, Apotheker, Referent) oder bei Bürotätigkeiten (wie z.B. Bankkaufleute, Kundenberater, Sachbearbeiter, Buchhalter, Informatiker) berufsunfähig zu werden ist zwar auch vorhanden, aber verglichen mit körperlich tätigen Berufen (wie z.B. Möbelpacker, Fliesenleger, Dachdecker, Gerüstbauer) eher als gering einzustufen.</li>
<li>Anders als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird bei einer Dread Disease Versicherung also eine fest vereinbarte Versicherungssumme einmalig nach Diagnosestellung gezahlt und nicht erst bei Feststellung bleibender Schäden. </li>
<li>Dadurch erhält man trotz ggf. schwerer gesundheitlicher Einschränkungen ausreichende finanzielle Freiheit.   </li>
</ul>
</div>
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		</item>
		<item>
		<title>Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung</title>
		<link>http://www.fvfinanz.de/personenversicherung/die-erwerbsunfahigkeitsversicherung/</link>
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		<pubDate>Wed, 25 Mar 2009 20:59:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marco</dc:creator>
				<category><![CDATA[Personenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall- & Berufunfähigkeitsversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Erwerbsunfähigkeit]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.fvfinanz.de/?p=1455</guid>
		<description><![CDATA[Erwerbsunfähigkeit liegt vor, Wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd außerstande ist, einer Erwerbstätigkeit von mehr als zwei Stunden täglich nachzugehen. Ist die versicherte Person während der Dauer dieser Versicherung zwölf Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande gewesen, einer Erwerbstätigkeit von<a href="http://www.fvfinanz.de/personenversicherung/die-erwerbsunfahigkeitsversicherung/"><br/>Weiterlesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="blockabstand">
	<img src="/wp-content/uploads/2009/03/erwerbsunfaehigkeit.png" style="border:none;">
</div>
<div class="blockabstand">
<div class="absatztop"><span style="color:#f00;">Erwerbsunfähigkeit</span> liegt vor,</div>
<ul>
<li>Wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, <strong>voraussichtlich dauernd</strong> außerstande ist, einer Erwerbstätigkeit von <strong>mehr als zwei Stunden täglich</strong> nachzugehen.</li>
<li>Ist die versicherte Person während der Dauer dieser Versicherung <strong>zwölf Monate ununterbrochen</strong> infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande gewesen, einer Erwerbstätigkeit von mehr als zwei Stunden täglich nachzugehen, so gilt dieser Zustand <strong>von Beginn</strong> an als Erwerbsunfähigkeit.</li>
</ul>
</div>
<div class="blockabstand">
<div class="absatztop">Erwerbsausfall</div>
<ul>
<li><strong>Voller Erwerbsausfall</strong> liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Köperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich 12 Monate nur noch imstande ist, einer Erwerbstätigkeit von <strong>mindestens drei Stunden</strong> täglich nachzugehen.</li>
<li><strong>Teilweiser Erwerbsausfall</strong> liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Köperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich 12 Monate nur noch imstande ist, einer Erwerbstätigkeit von <strong>mindestens drei</strong> und <strong>weniger als sechs Stunden</strong> täglich nachzugehen.</li>
</ul>
</div>
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		</item>
		<item>
		<title>Allgemeines zu Erwerbs- &amp; Berufsunfähigkeit</title>
		<link>http://www.fvfinanz.de/personenversicherung/allgemeines-zu-erwerbs-berufsunfahigkeit/</link>
		<comments>http://www.fvfinanz.de/personenversicherung/allgemeines-zu-erwerbs-berufsunfahigkeit/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 25 Mar 2009 11:36:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marco</dc:creator>
				<category><![CDATA[Personenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall- & Berufunfähigkeitsversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsunfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Erwerbsunfähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorge]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.fvfinanz.de/?p=1448</guid>
		<description><![CDATA[Viele gute Gründe, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit abzusichern… 25 % aller Arbeitnehmer scheiden vor Erreichen der Altersgrenze wegen Krankheit oder Unfall aus dem aktiven Berufsleben vorzeitig aus. Was bedeutet Berufsunfähigkeit? Wenn der Arbeitnehmer infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, den vor Eintritt des Versicherungsfalls zuletzt ausgeübten<a href="http://www.fvfinanz.de/personenversicherung/allgemeines-zu-erwerbs-berufsunfahigkeit/"><br/>Weiterlesen...</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="blockabstand">
<div class="absatztop" style="font-size:1.2em;">Viele gute Gründe,  Berufs- und Erwerbsunfähigkeit abzusichern…</div>
<ul>
<li>25 % aller Arbeitnehmer scheiden vor Erreichen der Altersgrenze wegen Krankheit oder Unfall aus dem aktiven Berufsleben vorzeitig aus.</li>
</ul>
</div>
<div class="blockabstand">
<div class="absatztop">Was bedeutet <span style="color: #f00;">Berufsunfähigkeit</span>?</div>
<ul>
<li>Wenn der Arbeitnehmer infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, den vor Eintritt des Versicherungsfalls zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.</li>
</ul>
</div>
<div class="blockabstand">
<div class="absatztop">Was bedeutet <span style="color: #f00;">Erwerbsunfähigkeit</span>?</div>
<ul>
<li>Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate außer Stande ist, einer Erwerbstätigkeit von mindestens 3 Stunden täglich nachzugehen.</li>
</ul>
</div>
<div class="blockabstand">
<div class="absatztop">Was bedeutet <span style="color:#f00;">Verweisung</span>?</div>
<ul>
<li>Unter dem Begriff Verweisung  wird in der Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. in der gesetzlichen Rentenversicherung verstanden, dass eine berufsunfähige Person auf einen anderen als den bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf verwiesen werden kann (&#8220;abstrakte Verweisung&#8221;). Maßgeblich ist hierfür beispielsweise in den Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung der § 2 Abs. 1 BUZ (MB)</li>
</ul>
</div>
<div class="blockabstand">
<div class="absatztop">Was bedeutet <span style="color:#f00;">abstrakte Verweisung</span>?</div>
<ul>
<li>Prüfung, ob die versicherte Person aufgrund ihrer Fähigkeiten eine andere, ihrer bisherigen Lebensstellung entsprechende vergleichbare Tätigkeit ausüben könnte.</li>
<li>Es ist nicht entscheidend, ob der Versicherte die Verweisungstätigkeit auch tatsächlich ausübt.</li>
<li>Voraussetzung für die abstrakte Verweisung ist, dass der Verweisungsberuf durch Nennung des prägenden Merkmals (z. B. erforderliche Vorbildung und Fähigkeiten, üblicher Verdienst) näher <strong>konkretisiert</strong> wird.
<ul style="color:#f00;">
<li>Verweisung auf neue Tätigkeit bedeutet keine Berufsunfähigkeit.</li>
</ul>
</li>
<ul>
</div>
<div class="blockabstand">
<div class="absatztop">Was bedeutet <span style="color:#f00;">konkrete Verweisung</span>?</div>
<ul>
<li>Die versicherte Person übt andere Tätigkeit (konkret) aus.</li>
<li>Die konkret ausgeübte Tätigkeit entspricht der Ausbildung und Erfahrung sowie der bisherigen Lebensstellung.</li>
</ul>
</div>
<div class="blockabstand">
<div class="absatztop">Was bedeutet Verzicht auf § 19* (bisher § 41) und § 163* (bisher § 172) des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes (VVG)?</div>
<ul>
<li>Der § 41 des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes (VVG) erlaubt es dem Versicherer, nachträglich den Beitrag zu erhöhen und/oder den Vertrag zu kündigen, wenn sich herausstellt, dass bei Vertragsabschluss unbekannte Erkrankungen beim Versicherten vorlagen, die er, weil nicht bekannt, vor Vertragsabschluss nicht angegeben hat bzw. nicht angeben konnte.</li>
<li>Nach § 163 (bisher § 172) des VVG ist die Versicherungsgesellschaft zur Neufestsetzung der Beiträge berechtigt, wenn es gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen der Prämie zu einer unvorhersehbaren und nicht nur als vorübergehend anzusehender Änderung des Leistungsbedarfs kommt. Ein unabhängiger Treuhänder muss die Voraussetzungen und Angemessenheit der neuen Prämie bestätigen. Ein von der Versicherungsgesellschaft schlicht zu niedrig kalkulierter Beitrag wird keinesfalls durch § 163 VVG gestützt.</li>
</ul>
<div style="text-align:right; font-size:0.8em;">VVG seit 01.01.2008</div>
</div>
<div class="blockabstand">
	<img src="/wp-content/uploads/2009/03/versorgungsluecke.png" style="border:none;">
</div>
<div class="blockabstand">
<div class="absatztop">Erläuterungen zu Berufsgruppen:</div>
<table style="margin-left:10px;border-collapse:separate;border-spacing:12px;">
<tr>
<td>1</td>
<td>akademische Berufe</td>
</tr>
<tr>
<td>2</td>
<td>verwaltende Berufe</td>
</tr>
<tr>
<td>3</td>
<td>handwerkliche Berufe</td>
</tr>
<tr>
<td>4</td>
<td>risikobehaftete Berufe</td>
</tr>
</table>
</div>
<div class="blockabstand">
<div  class="absatztop">Beispiele zu Berufsgruppen:</div>
<p><br/></p>
<table style="width:560px;margin-left:10px;border-collapse:separate;border-spacing:3px;">
<tr class="odd">
<th>Gruppe 1 (A)</th>
<th>Gruppe 2 (B)</th>
<th>Gruppe 3 (C)</th>
<th>Gruppe 4 (D)</th>
</tr>
<tr class="even">
<td>Arzt</td>
<td>Angestellte(r)</td>
<td>Elektriker</td>
<td>Gerüstbauer</td>
</tr>
<tr class="odd">
<td>Bankkaufmann</td>
<td>Sekretärin</td>
<td>KFZ-Meister</td>
<td>Dachdecker</td>
</tr>
<tr class="even">
<td>Ingenieur</td>
<td>Techn. Zeichner</td>
<td>Krankenschwester</td>
<td>Maurer</td>
</tr>
</table>
</div>
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