Sozialversicherungsbefreiung
…was passiert?
Mit der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen alleine ist noch kein Anspruch auf spätere Leistungen begründet. Dieser wird erst im konkreten Leistungsfall vom Leistungsträger verbindlich geprüft.
Dies gilt für angestellte Familienangehörige, Geschäftsführer und Gesellschafter eines Unternehmens.
Das kann im Einzelfall bedeuten:
