Geförderte Altersvorsorge

Altersvorsorge oblag Jahrhunderte traditionell dem Familienverband. Die jeweils aktive und leistungsfähige Generation hatte sowohl die nachwachsende als auch die alternde Generation im Verbund einer Großfamilie zu versorgen. In einer derartigen gesellschaftlichen Situation basierte die Versorgung im Alter vor allem auf einer ausreichenden Kinderzahl, auf Eigentum an Haus und/oder landwirtschaftlicher Nutzfläche sowie auf einem ausreichenden eigenen Vermögen.
Mit der aufkommenden Industrialisierung konnte diese Aufgabe innerhalb der Familien immer häufiger nicht in akzeptabler Weise gelöst werden. Als Reaktion darauf wurde im ausgehenden 19. Jahrhundert im Rahmen der Bismarck’schen Sozialgesetzgebung eine gesetzliche Altersrente eingeführt. In den 50er Jahren wurde die gesetzliche Rente auf das Umlageverfahren umgestellt. Die neueren Veränderungen im Altersaufbau der Gesellschaft und andere Einflussfaktoren haben dazu geführt, dass seit den 1990er Jahren die individuelle Verantwortlichkeit für die eigene Altersvorsorge wieder stärker betont wird.
Die heutige Altersvorsorge anhand des 3-Schichten-Modells:
- Schicht: Gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung, Rürup-Rente
- Schicht: Betriebliche Altersversorgung, Riester-Rente
- Schicht: Sonstige Kapitalanlagen, zum Beispiel private Kapital- und Rentenversicherungen, Immobilienbesitz und Wertpapierdepots.
Wir beraten Sie gerne in jedem dieser Bereiche. Speziell für Firmenkunden haben wir auch Experten im Bereiche Betriebliche Altersvorsorge. Natürlich können Sie Ihre Vorgesetzten auch gerne auf unseren Service aufmerksam machen.
