Checkliste für Berufsstarter

14.07.10 um 17:00 Uhr
von Barbara

Du hast Deinen Ausbildungsvertrag in der Tasche? Dann solltest Du vor dem Beginn Deiner Ausbildung noch ein paar Dinge erledigen:

Lohnsteuerkarte beantragen

Du bekommst sie vom Bürgerbüro Deiner Stadt oder Gemeinde. Auf Antrag kannst Du sie Dir zuschicken lassen.

Schulzeitbescheinigung

Wenn Du nach Deinem 17. Geburtstag noch die Schulbank “gedrückt” hast,  so kommt das eventuell Deiner späteren Rente zugute. Über die Anrechnungszeit entscheidet der Rentenversicherungsträger. Lass Dir die erforderliche Bescheinigung beim Schulsekretariat ausstellen.

Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse

Jetzt brauchst Du eine eigene Krankenversicherung. Denn mit Ausbildungsbeginn hast Du ein eigenes Einkommen und bist nicht mehr über die Krankenkasse Deiner Eltern mitversichert. Mit einem Gesamtergebnis von 83,9 Prozent der erreichbaren Punktzahl schnitt die mhplus des bundesweiten GKV Branchenmonitors 2007, durchgeführt von Checkstone und der Handelshochschule Leipzig  am besten ab und belegt damit den ersten Platz im Ranking der gesetzlichen Kassen. Hier kannst Du Deine Mitgliedschaft beantragen.

Sozialversicherungsausweis

Vor Aufnahme der Beschäftigung wird bei der Deutschen Rentenversicherung eine Rentenversicherungsnummer und ein Sozialversicherungsausweis beantragt; gleichzeitig wird für Dich ein Rentenkonto angelegt. Du erhälst den Ausweis direkt vom Rentenversicherungsträger, dieser ist im Personalbüro abzugeben.  Sämtliche Formalitäten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse, beispielsweise die mhplus für Dich.  Dafür benötigen wir lediglich Deine  Angaben auf der beiliegenden Mitgliedserklärung. Hier kannst Du Deine Mitgliedschaft beantragen.

Starterbonus für Auszubildende

Für junge Berufsstarter bekommst Du bei Abschluss einer privaten Riester-Rente einen Starterbonus von einmalig 200 €.  Was Du mindestens für eine spätere Zusatzrente sparen musst, das rechnen wir für Dich. Nimm einfach Kontakt auf mit uns.  Auf jeden Fall bekommst Du für jedes Jahr 154 €  an Zulagen vom Staat geschenkt. Gerade in der Anfangsphase, wo Du noch nicht viel verdienst, bekommst Du mehr geschenkt als Du sparst.

Vermögenswirksames Sparen

Wenn unterm Strich noch nicht so viel herauskommt, solltest Du trotzdem schon ans Sparen denken. Frag Deinen Arbeitgeber, ob er  sich an den Beiträgen für das vermögenswirksame Sparen beteiligt. Die Beiträge von maximal 40 € monatlich kannst Du in einen Fondssparplan einzahlen und bekommst darauf eine jährliche Förderung von 20%. Das macht bei  400 € immerhin schon 80 € aus. Du zahlst 6 Jahre ein und das 7. Jahr ruht der Vertrag. Mehr dazu erfährst Du, wenn Du Kontakt mit uns aufnimmst. Wir beraten Dich unabhängig und schnell.

Girokonto

Zuletzt braucht Dein Arbeitgeber eine Girokontonummer, damit er Dir Dein Gehalt überweisen kann. In der Regel sind die Girokonten für Auszubildende kostenlos.

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