Verliebt, verlobt, verheiratet…

17.06.10 um 13:41 Uhr
von Barbara

und versichert?

Dann schauen Sie sich zunächst Ihre Policenordner gemeinsam an.

Wahrscheinlich hatten Sie bisher jeweils eine eigene Privathaftpflichtversicherung.  Ab sofort genügt ein einziger Vertrag. Eine der beiden Policen kann mit einem Sonderkündigungsrecht gekündigt werden.

Dasselbe gilt auch für die Rechtsschutzversicherung, falls beide eine solche Absicherung hatten.

Sollten beide eine Hausratversicherung besitzen, muss diese regulär gekündigt werden. Das Paar sollte nach Gründung des gemeinsamen Hausstandes den Versicherungsbedarf individuell anpassen.

Mexiko oder Malediven? Wo soll die Hochzeitsreise hingehen? Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist nicht nur empfehlenswert sondern wichtig. Falls mal was passiert, übernimmt diese die anfallende Kosten, welche die gesetzliche Krankenkasse oder zum Teil auch die private Krankenversicherungen nicht übernehmen. Denken Sie allein schon mal an einen Rücktransport im Krankheitsfall!

Denken Sie an alle Namensänderungen, im Fall die Braut oder der Bräutigam den Namen des Partners angenommen hat, denn alle Versicherungen müssen nun auf diesen Namen geändert werden.

Vergessen Sie nicht zuletzt, den Bezugsberechtigten für den Todesfall umzuschreiben.

Unser Kooperationspartner, die aloga GmbH, berät Sie in Sachen private Versicherungen für Haushalte, wie Hausrat-, Rechtschutz-, Privathaftpflicht, Unfall- und Gebäudeversicherungen. Bei uns werden Sie beraten und betreut in Sachen Lebens- und Krankenversicherung, private und betriebliche Altersvorsorge. Für alle Fragen im Bereich Investment- und Kapitalanlagen nennen wir Ihnen gerne die richtigen Ansprechpartner.

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