02/09 – Weihnachtsgeld vom Staat – Jetzt sichern!

Versicherungsflash aktuell  2/09
FV Finanz – Versicherungs- und Vermögenstipps
16.12.2009
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Sehr geehrte Damen und Herren,

Ein geschichtsträchtiges Jahr geht zu Ende und viele Fragen bewegen uns alle. Wie wird das Jahr 2010? Werden wir die Krise überwinden?

Diese Fragen können wir Ihnen heute schwer beantworten. Trotzdem werden wir Ihnen auch im Jahr 2010 ein kompetenter, ehrlicher und vertrauenswürdiger Partner sein.

In unserer heutigen Ausgabe informieren wir Sie heute zu folgenden Themen:

  • Weihnachtsgeld schon bekommen?
  • Retten Sie Ihr Kindergeld!
Bekommen Sie Weihnachtsgeld vom Staat?
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354 € Förderung ist dieses Jahr noch möglich. Wie das geht, und ob Sie betroffen sind, das erfahren Sie hier: Junge Riester-Sparer erhalten seit Mitte 2008 neben der Grundzulage von 154 Euro einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Wer in diesem Jahr 25 Jahre alt geworden ist oder noch wird und bis Jahresende einen Riester-Vertrag abschließt, erhält insgesamt 354 Euro Zulagen. Es reicht jedoch nicht, einfach seine Unterschrift unter einen Riester-Vertrag zu setzen. Um sich die vollen Zulagen für 2009 zu sichern. Beträge in den Riestervertrag müssen vor dem Jahresende auf dem „Riester-Konto“ sein.

  • Lesen Sie hierzu weiter auf unserer Homepage
  • Ihre Riester-Zulagen und Förderung rechnen lassen können Sie auf unserem Vorsorgelpaner
Retten Sie Ihr Kindergeld!
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Prüfen Sie zum Ende des Jahres, wie hoch die Einkünfte Ihrer Kinder waren. Ist das Einkommen höher als 7.680 Euro, so wird es teuer. Sie verlieren als Eltern den Anspruch auf Kindergeld. Und nicht nur das, sondern eventuell steuerlichen Freibeträge und zahlreiche weitere Vergünstigungen, wie beispielsweise die Kinderzulage bei der Riester-Rente.

Dagegen können Sie folgendes unternehmen:

Senken Sie die steuerlichen Einkünfte Ihrer Kinder. Die Einkünfte können um die vom Kind geleisteten Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung reduziert werden (Ausnahme: Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung können nicht verrechnet werden, da diese vermeidbar sind, wenn das Kind in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt)

Ihr Kind kann jedoch bei seinem Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung vereinbaren. Bereits geringe Beiträge können den Kindergeldanspruch retten. Pro Jahr können bis zu 2592 Euro steuer- und sozialabgabenfrei in den Vertrag eingezahlt werden. Das eingezahlte Geld wird bei der Prüfung des Einkommensgrenzbetrages nicht berücksichtigt.

Genaues Nachrechnen lohnt. Denn die Finanzbehörden sind bei der Einkommensgrenze genau: Es reicht, wenn das zu versteuernde Einkommen des Kindes die Grenze 7680 Euro um gerade einmal einen Euro übersteigt, um wesentliche Nachteile zu erleiden.

Sprechen Sie darüber mit unseren Experten aus der Abteilung betriebliche Altersvorsorge

Vielen Dank für das Jahr 2009
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Ganz herzlich bedanken wir uns bei Ihnen für das Vertrauen, das Sie uns im zu Ende gehenden Jahr entgegengebracht haben.

Die wertvollsten Weihnachtsgeschenke finden sich meist nicht unter dem Tannenbaum: Schöne Stunden im Kreis der Liebsten, die Zeit, das Vergangene Revue passieren zu lassen und eine gesunde Portion Optimismus auf das was kommt. Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen viele besinnliche Momente und einen guten Start ins neue Jahr.

Es grüßt Sie herzlich



Dietmar Scheffel

im Namen Ihrer FV Finanz
mit allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen

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