Prüfen Sie zum Ende des Jahres, wie hoch die Einkünfte Ihrer Kinder waren. Ist das Einkommen höher als 7.680 Euro, so wird es teuer. Sie verlieren als Eltern den Anspruch auf Kindergeld. Und nicht nur das, sondern eventuell steuerlichen Freibeträge und zahlreiche weitere Vergünstigungen, wie beispielsweise die Kinderzulage bei der Riester-Rente.
Dagegen können Sie folgendes unternehmen:
Senken Sie die steuerlichen Einkünfte Ihrer Kinder. Die Einkünfte können um die vom Kind geleisteten Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung reduziert werden (Ausnahme: Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung können nicht verrechnet werden, da diese vermeidbar sind, wenn das Kind in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt)
Ihr Kind kann jedoch bei seinem Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung vereinbaren. Bereits geringe Beiträge können den Kindergeldanspruch retten. Pro Jahr können bis zu 2592 Euro steuer- und sozialabgabenfrei in den Vertrag eingezahlt werden. Das eingezahlte Geld wird bei der Prüfung des Einkommensgrenzbetrages nicht berücksichtigt.
Genaues Nachrechnen lohnt. Denn die Finanzbehörden sind bei der Einkommensgrenze genau: Es reicht, wenn das zu versteuernde Einkommen des Kindes die Grenze 7680 Euro um gerade einmal einen Euro übersteigt, um wesentliche Nachteile zu erleiden.
Sprechen Sie darüber mit unseren Experten aus der Abteilung betriebliche Altersvorsorge
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