03/10 – Steuertipps

Sehr geehrte Damen und Herren,

haben Sie es bemerkt? Wir haben unsere Infopost überarbeitet. Größer, übersichtlicher und bevor Sie lange suchen, können Sie in der Kopfzeile sofort Themen auswählen, die Sie interessieren.

Heute haben wir für Sie zwei kurze aber wichtige Themen vorbereitet, das Erste umfasst  die Sonderausgaben für die Altersvorsorge und im zweiten Thema schauen wir schon Richtung Sommerurlaub.

Steuertipps

Finanzminister unterstützt Steuerzahler bei Vorsorgeaufwendungen

Die Anlage Vorsorgeaufwand für die Steuerklärung 2009 ersetzt die bisherige Anlage AV. Zusätzlich zu den Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung fließen weitere Beiträge in die Anlage Vorsorgeaufwand: Freiwillige Leistungen zu Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- oder Berufsunfähigkeitsversicherung sind abzugsfähig. Reine Risikoabsicherungen auf den Todesfall, wie beispielsweise die Risikolebensversicherung oder Unfallversicherung mindern ebenso die Einkommensteuerlast.

Neben Einzahlungen zur gesetzlichen und Rürup-Rente zählen auch Beiträge zur Riester-Rente. Immerhin können Sie bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben verrechnen. Das Finanzamt prüft im Fall der Riester-Sparer, ob sich die staatlichen Zulagen oder der Sonderausgabenabzug rechnet.

Für das Jahr 2009 können Anleger 68 Prozent der eingezahlten Beiträge, maximal 13.600 Euro bei Alleinstehenden und 27.200 Euro bei Verheirateten, die in die gesetzliche Rentenversicherung, in eine berufsständische Versorgungseinrichtung sowie zur Rürup-Rente geleistet wurden als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Kapitallebensversicherungen
mit mindestens 12 Jahren Laufzeit und Laufzeitbeginn sowie erster Beitragszahlung

vor dem 1. Januar 2005 und Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht mit Laufzeitbeginn und erster Beitragszahlung vor dem 1. Januar 2005 (auch steuerpflichtige Beiträge zu Versorgungs- und Pensionskassen) sind ebenfalls abzugsfähig.

Krankenversicherung

Krankenversicherungsschutz im Ausland

Beschäftigen Sie sich gerade mit dem Sommerurlaub oder haben Sie schon gebucht? Wenn ja, dann denken Sie an den Krankenversicherungsschutz im Ausland.

P.S. Auch die Auslandsreise-Krankenversicherung zählt zu den abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen. Lassen Sie sich unverbindlich ein Angebot aus unserer Abteilung Krankenversicherung erstellen.

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