06/10 – Urlaubs- und Ferienzeit – Ausgabe 3


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Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserer letzten Ausgabe rund um Ihren Sommerurlaub haben wir Ihnen drei weitere Tipps für Ihren bevorstehenden Sommerurlaub vorbereitet.

Gepäckverlust

Koffer weg – was nun?

Sie stehen am Förderband und Ihr Koffer kommt einfach nicht. Stoppt das Förderband der Gepäckausgabe, ohne Ihren Koffer ausgeliefert zu haben, dann wissen Sie jetzt, dass er nicht mitgeflogen ist. Vertrauen Sie auf die Logistik der Fluggesellschaften, denn über 95 Prozent aller verlorenen Koffer werden innerhalb der ersten fünf Tage nach ihrer Verlustmeldung wieder gefunden. Die Chancen stehen also gut.

Was ist im Ernstfall zu tun? Begeben Sie sich umgehend an den „Lost and Found“-Schalter am Flughafen.

So sorgen Sie vor: Bewahren Sie den Gepäckkontrollabschnitt auf. Dieser enthält die Registriernummer für das Gepäckstück. Fotografieren Sie doch einfach Ihre gesamten Gepäckstücke, dass erleichtert das Wiederauffinden für das Flughafenpersonal.

Entschädigungen können Sie für folgende Fälle bei der jeweiligen Luftfahrtgesellschaft beantragen:

  • Beschädigung des Reisegepäcks
  • Verlust des Reisegepäcks
  • Verspätung des Reisegepäcks

Die gesetzlichen Regelungen finden Sie auf der Seite des Luftfahrt Bundesamtes

Für Bahnreisen bietet die Deutsche Bahn beim Ticketerwerb über bahn.de die Hinzubuchung einer Europäischen Reiseversicherung an. Was diese beinhaltet lesen Sie bitte auf der Seite der Deutschen Bahn

Benötigen Sie eine Reiseversicherung? Dann schreiben Sie uns an info@fvfv.de oder rufen Sie uns in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr von montags bis freitags an: +49 (0) 7181 405-0

Urlaub mit Kindern

Kind steht plötzlich alleine da!

Großstädte, Vergnügungsparks oder sonstige Freizeiteinrichtungen mit großen Menschenansammlungen sind für Eltern ein wahrer Horrortrip. Sollte Ihnen Ihr Sprössling dennoch aus dem Sichtfeld entschwinden, dann hilft ein sogenanntes SOS-Armband. Selber gemacht oder noch schnell im Internet bestellt, notieren Sie bitte Ihre Urlaubsadresse und/oder Ihre Mobilfunknummer darauf. Den Heimat-Wohnort sollten Sie nicht angeben, das bringt nur Kriminelle in Ihrer Abwesenheit auf dumme Gedanken.

Hotelurlaub

Ärger im Hotel?

Schreiben Sie doch einfach ein Mängelprotokoll, lassen es sich an der Rezeption kopieren und geben eine Ausfertigung noch am Urlaubsort an den Reiseleiter. Schadensersatzansprüche können Sie nur innerhalb 4 Wochen stellen.

Haben Sie die letzten zwei Newsletter zum Thema Urlaub und Reisen verpasst? Diese können Sie in unserem Newsletter-Archiv nachlesen.

Wir wünschen Ihnen eine erholsame Urlaubs- und Ferienzeit und hoffen, Sie mit unseren Tipps bei der Vorbereitung Ihrer Reise unterstützt zu haben.

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