Allgemeines zu Erwerbs- & Berufsunfähigkeit
25.03.09 um 12:36 Uhr
von Marco
von Marco
Viele gute Gründe, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit abzusichern…
- 25 % aller Arbeitnehmer scheiden vor Erreichen der Altersgrenze wegen Krankheit oder Unfall aus dem aktiven Berufsleben vorzeitig aus.
Was bedeutet Berufsunfähigkeit?
- Wenn der Arbeitnehmer infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, den vor Eintritt des Versicherungsfalls zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Was bedeutet Erwerbsunfähigkeit?
- Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate außer Stande ist, einer Erwerbstätigkeit von mindestens 3 Stunden täglich nachzugehen.
Was bedeutet Verweisung?
- Unter dem Begriff Verweisung wird in der Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. in der gesetzlichen Rentenversicherung verstanden, dass eine berufsunfähige Person auf einen anderen als den bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf verwiesen werden kann (“abstrakte Verweisung”). Maßgeblich ist hierfür beispielsweise in den Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung der § 2 Abs. 1 BUZ (MB)
Was bedeutet abstrakte Verweisung?
- Prüfung, ob die versicherte Person aufgrund ihrer Fähigkeiten eine andere, ihrer bisherigen Lebensstellung entsprechende vergleichbare Tätigkeit ausüben könnte.
- Es ist nicht entscheidend, ob der Versicherte die Verweisungstätigkeit auch tatsächlich ausübt.
- Voraussetzung für die abstrakte Verweisung ist, dass der Verweisungsberuf durch Nennung des prägenden Merkmals (z. B. erforderliche Vorbildung und Fähigkeiten, üblicher Verdienst) näher konkretisiert wird.
- Verweisung auf neue Tätigkeit bedeutet keine Berufsunfähigkeit.
Was bedeutet konkrete Verweisung?
- Die versicherte Person übt andere Tätigkeit (konkret) aus.
- Die konkret ausgeübte Tätigkeit entspricht der Ausbildung und Erfahrung sowie der bisherigen Lebensstellung.
Was bedeutet Verzicht auf § 19* (bisher § 41) und § 163* (bisher § 172) des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes (VVG)?
- Der § 41 des Versicherungs-Vertrags-Gesetzes (VVG) erlaubt es dem Versicherer, nachträglich den Beitrag zu erhöhen und/oder den Vertrag zu kündigen, wenn sich herausstellt, dass bei Vertragsabschluss unbekannte Erkrankungen beim Versicherten vorlagen, die er, weil nicht bekannt, vor Vertragsabschluss nicht angegeben hat bzw. nicht angeben konnte.
- Nach § 163 (bisher § 172) des VVG ist die Versicherungsgesellschaft zur Neufestsetzung der Beiträge berechtigt, wenn es gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen der Prämie zu einer unvorhersehbaren und nicht nur als vorübergehend anzusehender Änderung des Leistungsbedarfs kommt. Ein unabhängiger Treuhänder muss die Voraussetzungen und Angemessenheit der neuen Prämie bestätigen. Ein von der Versicherungsgesellschaft schlicht zu niedrig kalkulierter Beitrag wird keinesfalls durch § 163 VVG gestützt.
VVG seit 01.01.2008
Erläuterungen zu Berufsgruppen:
| 1 | akademische Berufe |
| 2 | verwaltende Berufe |
| 3 | handwerkliche Berufe |
| 4 | risikobehaftete Berufe |
Beispiele zu Berufsgruppen:
| Gruppe 1 (A) | Gruppe 2 (B) | Gruppe 3 (C) | Gruppe 4 (D) |
|---|---|---|---|
| Arzt | Angestellte(r) | Elektriker | Gerüstbauer |
| Bankkaufmann | Sekretärin | KFZ-Meister | Dachdecker |
| Ingenieur | Techn. Zeichner | Krankenschwester | Maurer |

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