Die Basisrente – Die sichere Vorsorge
von Marco
Die neue Basis-Rente ist vor allem für Freiberufler und Selbstständige interessant, die in der Regel nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Als Vorsorgeaufwendungen können sie dafür nun die Beiträge für eine private Basis-Rente bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen.
- Im Jahr 1991 kamen auf 1 Rentner noch 4 Erwerbstätige.
- Im Jahr 2006 waren es noch 3 Erwerbstätige.
- Im Jahr 2030* werden es nur noch 2 Erwerbstätige für einen Rentner die Altersversorgung stellen.
- Lebenslange Rentenzahlung
- Rentenbeginn frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
- Die Rente ist nicht
- beleihbar
- veräußerbar
- übertragbar
- kapitalisierbar
- Es dürfen nur Renten, keine Kapitalleistungen ausbezahlt werden
- Im Todesfall können nur Renten an den Ehepartner oder die Kinder ausbezahlt werden
- Hartz IV sicher:
- Eine Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen aus der Versicherung darf nicht erfolgen
- Keine Anrechnung auf das Vermögen bei Beantragung von Arbeitslosengeld II
- Die Versicherung darf nicht verkauft werden
- Die Vereinbarung von Bezugsrechten oder ein Wechsel des Versicherungsnehmers ist nicht möglich (nicht vererbbar, nicht übertragbar)
- Keine Zwangsliquidation bei Insolvenz möglich
- Lebenslang garantierte, renditestarke Renten
- Vermögensaufbau durch Steuerersparnis möglich
- Möglichkeit des flexiblen Rentenbeginns
- Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung integrierbar
- Hinterbliebenenrente für den überlebenden Ehegatten und der rentenberechtigten Kinder durch Zusatzversicherung möglich
- Einzahlungen in die Basisrente werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
- Für 2010 können bis zu 70 % der gezahlten Beiträge (von 20.000 EUR bei Ledigen / 40.000 EUR bei Ehepaaren) als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bis zum Jahr 2025 steigt dieser Prozentsatz um jährlich zwei Prozentpunkte bis auf 100 % . (s. Tabelle unten)
- Je früher Sie das Ansparen beginnen, desto weniger Steuern müssen sie zahlen.
- Beispiel:
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Herbert K. ist Selbständiger und alleinstehend. Im Jahr 2010 zahlt er 20.000 € in die Basisrente ein. Davon kann er 70% steuerlich absetzen.
Also sind 14.000 € frei von Einkommensteuer, Solidaritätssteuer und Kirchensteuer.Wenn Herbert K. verheiratet wäre, könnte er bei einer Einzahlung von 40.000 € sogar den doppelten Betrag von 28.000 € absetzen.
-
| Jahr | Steuerlich absetzbarer Anteil | Maximal Absetzbarer Betrag in EUR | |
| Ledige / von 20.000 € | Verheiratete / von 40.000 € | ||
| 2009 | 68 % | 13.600 | 27.200 |
| 2010 | 70 % | 14.000 | 28.000 |
| 2011 | 72 % | 14.400 | 28.800 |
| 2013 | 76 % | 15.200 | 30.400 |
| 2015 | 80 % | 16.000 | 32.000 |
| 2017 | 84 % | 16.800 | 33.600 |
| 2019 | 88 % | 17.600 | 35.200 |
| 2021 | 92 % | 18.400 | 36.800 |
| 2023 | 96 % | 19.200 | 38.400 |
| 2025 | 100 % | 20.000 | 40.000 |
Die internationale Finanzkrise erschüttert unsere Wirtschaft und das Vertrauen in die Banken. Durch diesen Umstand wächst die Bedeutung guter Versicherungen.
Gerade in unsicheren Zeiten ist die klassische Rentenversicherung ein unverzichtbarer Baustein zur Altersversorgung. Sie bietet Ihnen einen Garantiezins in der Ansparphase und bei Rentenbezug eine garantierte lebenslange Rente. So gewinnen Sie hohe Sicherheit bis ins hohe Alter.
Hinzu kommen variable Anteile durch Überschussbeteiligungen in der Ansparphase, ein Schlussüberschuss und Überschüsse ab Rentenbezug.
Diese Sparform fürs Alter schützt Sie außerdem vor der Abgeltungssteuer. Dabei profitieren Sie durch die positive Zins- und Zinseszinsentwicklung.
Der staatlichen Förderung Basis-Rente (Rürup Rente) steht die volle Besteuerung der Leistungen in der Auszahlungsphase gegenüber. Man spricht hier von einer nachgelagerten Besteuerung.
Diese ist in der Regel ein Vorteil, da Leistungen aus der Basis-Rente (Rürup Rente) zum persönlichen Steuersatz zu versteuern sind, dieser ist normalerweise im Alter deutlich niedriger als im Berufsleben. Aus der Einführung der Abgeltungssteuer ergeben sich also keine Veränderungen für die staatlich geförderte Altersvorsorge.

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