Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung

25.03.09 um 21:59 Uhr
von Marco
Erwerbsunfähigkeit liegt vor,
  • Wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd außerstande ist, einer Erwerbstätigkeit von mehr als zwei Stunden täglich nachzugehen.
  • Ist die versicherte Person während der Dauer dieser Versicherung zwölf Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande gewesen, einer Erwerbstätigkeit von mehr als zwei Stunden täglich nachzugehen, so gilt dieser Zustand von Beginn an als Erwerbsunfähigkeit.
Erwerbsausfall
  • Voller Erwerbsausfall liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Köperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich 12 Monate nur noch imstande ist, einer Erwerbstätigkeit von mindestens drei Stunden täglich nachzugehen.
  • Teilweiser Erwerbsausfall liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Köperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich 12 Monate nur noch imstande ist, einer Erwerbstätigkeit von mindestens drei und weniger als sechs Stunden täglich nachzugehen.

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