Sozialversicherungsbefreiung

05.06.09 um 12:12 Uhr
von Marco
…was passiert?

Mit der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen alleine ist noch kein Anspruch auf spätere Leistungen begründet. Dieser wird erst im konkreten Leistungsfall vom Leistungsträger verbindlich geprüft.

Dies gilt für angestellte Familienangehörige, Geschäftsführer und Gesellschafter eines Unternehmens.
Das kann im Einzelfall bedeuten:

  • Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit!
  • Kein Anspruch auf Rentenzahlung bei verminderter Erwerbsfähigkeit!

So läuft die Praxis…

Erst seit dem 1. Januar 2005 ist die rechtlich verbindliche Prüfung der Versicherungspflicht bei Neuverträgen für mitarbeitende Ehegatten sowie bei Geschäftsführern/Gesellschafter vorgeschrieben. Nur wer vor dem Eintritt eines Leistungsfalls ein Statusfeststellungsverfahren anstrebt, sichert sich seine Ansprüche!

Denn:
Wird durch den Leistungsträger die Sozialversicherungspflicht verbindlich festgestellt, besteht für die Betroffenen Rechtssicherheit.

Fernsehsendungen zu diesem Thema:
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Deshalb…

Nur eine neutrale Überprüfung klärt, ob Sie sozialversicherungspflichtig sind oder nicht!

Wird eine Sozialversicherungsfreiheit verbindlich festgestellt, müssen zukünftig keine Beiträge mehr in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einbezahlt werden und…

…die zu Unrecht geleisteten Beiträge an die Renten und Arbeitslosenversicherung müssen rückwirkend erstattet werden!
Diese können entweder für die selbstbestimmte Vorsorge verwendet oder aber – um den Verlust bereits erworbener Altersrentenansprüche vorzubeugen – ganz oder teilweise auf dem Rentenversicherungskonto belassen werden.

Für eine abgesicherte Vorsorgeplanung ist deshalb eine rechtzeitige sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vor dem Leistungsfall nicht nur sinnvoll sondern auch oft von existenzieller Bedeutung! Wir begleiten Sie und beauftragen Rechtsanwälte mit der Zusammenstellung vollständiger Unterlagen und Nachweise für die SV-Träger zur Schaffung von Rechtssicherheit.

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